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    Beschwerde über eine Taxifahrt oder eine Mietwagenfahrt

    Sie haben sich über eine Taxifahrerin, eine Mietwagenfahrerin, einen Taxifahrer oder einen Mietwagenfahrer geärgert?

    Sie sind der Meinung, dass die Fahrt nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde?

    Dann können Sie sich beschweren und Anzeige erstatten.
     
     
     
    Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Erstantrag

    Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:

    Taxi
    Mietwagen
    Krankenwagen
    Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten
    Personenkraftwagen im Linienverkehr
    oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr
    oder Behindertenspezialverkehr

    Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie den Führerschein zur Fahrgastbeförderung erwerben.
     
     
    Gebühren

    55,60 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen.

    79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.

    Für die Ortskundeprüfung für Taxen fällt folgende Gebühr zusätzlich an: 50 Euro

    Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.
     
     
    Führerschein zur Fahrgastbeförderung
     
    de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_zur_Fahrgastbeförderung
     
    www.fahrschule-123.de/personenbefoerderungsschein
     
     
    Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
     
    www.verkehrsportal.de/fev/fev.php
     
    www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf
     
     

    § 49 Personenbeförderungsgesetz

    Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen

    (1) Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
     

    (2) Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 sind nicht gegeben, wenn Fahrten unter Angabe des Fahrtziels vermittelt werden. Mietomnibusse dürfen nicht durch Bereitstellen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen angeboten werden.


    (3) Die Vorschriften der §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.


    (4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach § 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
    Die §§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.

    Quelle: www.gesetze-im-internet.de

     
     
    Genehmigung Taxi und Mietwagen
     
    www.stadt-koeln.de/service/produkt/taxi-genehmigung-1
     
     
    Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen

    Anmeldeschluss: 30 Kalendertage vor dem Prüfungstermin

    Prüfungsgebühren: zzt. 160,00 Euro
       
    schriftlich mündlich
       
    12.01.2021
    28.01.2021
    02.02.2021
    18.02.2021
    01.03.2021
    16.03.2021
    06.04.2021
    22.04.2021
    03.05.2021
    20.05.2021
    01.06.2021
    16.06.2021
    22.06.2021
    06.07.2021
    31.08.2021
    15.09.2021
    21.09.2021
    07.10.2021
    02.11.2021
    17.11.2021
    30.11.2021
    14.12.2021
     
     
     
     
    Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
    des Landes Nordrhein-Westfalen
     
    www.mbwsv.nrw.de/verkehr/Oeffentlicher-Personennahverkehr/index.php
     
     
    Bundesministerium für Verkehr
    und digitale Infrastruktur
     
    www.bmvi.de