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Beschwerde über
eine Taxifahrt oder eine Mietwagenfahrt
Sie haben sich über eine Taxifahrerin, eine Mietwagenfahrerin,
einen Taxifahrer oder einen Mietwagenfahrer geärgert?
Sie sind der Meinung, dass die Fahrt nicht ordnungsgemäß
durchgeführt wurde?
Dann können Sie sich beschweren und Anzeige erstatten. |
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Führerschein zur
Fahrgastbeförderung - Erstantrag
Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der
folgenden Fahrzeuge Personen befördern:
Taxi
Mietwagen
Krankenwagen
Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten
Personenkraftwagen im Linienverkehr
oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr
oder Behindertenspezialverkehr
Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen
von A nach B fahren dürfen, müssen Sie den Führerschein zur
Fahrgastbeförderung erwerben. |
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Gebühren
55,60 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen.
79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den
EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.
Für die Ortskundeprüfung für Taxen fällt folgende Gebühr
zusätzlich an: 50 Euro
Die Gebühren können Sie bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer
bezahlen. |
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Führerschein zur
Fahrgastbeförderung |
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de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_zur_Fahrgastbeförderung |
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www.fahrschule-123.de/personenbefoerderungsschein |
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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) |
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www.verkehrsportal.de/fev/fev.php |
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www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/fev_2010/gesamt.pdf |
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§ 49 Personenbeförderungsgesetz
Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
(1) Verkehr mit Mietomnibussen ist
die Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen, die nur im
ganzen zur Beförderung angemietet werden und mit denen der
Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der
Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger
Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
(2) Die Voraussetzungen des Absatzes
1 Satz 1 sind nicht gegeben, wenn Fahrten unter Angabe des
Fahrtziels vermittelt werden. Mietomnibusse dürfen nicht durch
Bereitstellen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen angeboten
werden.
(3) Die Vorschriften der
§§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
(4) Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit
Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet
werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren
Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr
mit Taxen nach
§ 47 sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge
ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des
Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des
Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum
Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von
seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt
fernmündlich einen neuen Beförderungsauftrages erhalten. Der
Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der
Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig zu erfassen und die
Aufzeichnung ein Jahr aufzubewahren. Annahme, Vermittlung und
Ausführung von Beförderungsaufträgen, das Bereithalten des
Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen weder allein
noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung mit dem
Taxenverkehr zu führen. Den Taxen vorbehaltene Zeichen und
Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
Die
§§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
Quelle:
www.gesetze-im-internet.de |
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Genehmigung Taxi und Mietwagen |
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www.stadt-koeln.de/service/produkt/taxi-genehmigung-1 |
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Fachkundeprüfung
Taxi- und Mietwagen
Anmeldeschluss: 30 Kalendertage vor dem Prüfungstermin
Prüfungsgebühren: zzt. 160,00 Euro
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schriftlich |
mündlich |
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12.01.2021
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28.01.2021
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02.02.2021
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18.02.2021
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01.03.2021
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16.03.2021
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06.04.2021
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22.04.2021
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03.05.2021
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20.05.2021
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01.06.2021
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16.06.2021
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22.06.2021
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06.07.2021
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31.08.2021
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15.09.2021
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21.09.2021
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07.10.2021
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02.11.2021
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17.11.2021
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30.11.2021
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14.12.2021
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Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen |
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www.mbwsv.nrw.de/verkehr/Oeffentlicher-Personennahverkehr/index.php |
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Bundesministerium für Verkehr
und
digitale Infrastruktur |
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www.bmvi.de |
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