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Hinweise
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Polizei Köln
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Fachkundeprüfung Taxi und Mietwagen
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Fachkundeprüfung
Taxi und Mietwagen
"Seit dem 02.08.2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Köln
durch einen Fachkundenachweis ersetzt.
Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des
Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.
Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis zurückgestellt."
Klartext:
Man sorgt verfassungswidrig dafür, dass die Vertreter von Uber
rechtswidrig Personen befördern dürfen ... |
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Fachkundeprüfung
Taxi und Mietwagen
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schriftlich |
mündlich |
mündlich |
Anmeldeschluss |
27.05.2024
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03.06.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
17.06.2024
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01.07.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
22.08.2024
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05.09.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
16.09.2024
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30.09.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
14.10.2024
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28.10.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
14.11.2024
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25.11.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
02.12.2024
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16.12.2024
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
06.01.2025
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27.01.2025
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28.01.2025
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
03.02.2025
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24.02.2025
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25.02.2025
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
10.03.2025
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31.03.2025
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01.04.2025
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
05.05.2025
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26.05.2025
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27.05.2025
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
02.06.2025
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23.06.2025
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24.06.2025
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30 Kalendertage vor
dem Prüfungsbeginn |
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§ 49 Personenbeförderungsgesetz
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Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
§ 49 Verkehr mit Mietomnibussen und mit Mietwagen
(1)
Verkehr mit Mietomnibussen ist die Beförderung von Personen mit
Kraftomnibussen, die nur im ganzen zur Beförderung angemietet werden und
mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf
der Mieter bestimmt. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger
Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
(2)
Die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 sind nicht gegeben, wenn
Fahrten unter Angabe des Fahrtziels vermittelt werden. Mietomnibusse
dürfen nicht durch Bereitstellen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen
angeboten werden.
(3)
Die
Vorschriften der
§§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
(4)
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit
Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden
und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und
Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen nach
§ 47 und nicht gebündelter Bedarfsverkehr nach
§ 50 sind.
Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am
Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich
zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von
seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt einen neuen
Beförderungsauftrag erhalten.
Den Eingang des Beförderungsauftrages am Betriebssitz oder in der
Wohnung hat der Mietwagenunternehmer buchmäßig oder elektronisch (auch
mittels appbasierten Systems) zu erfassen und die Aufzeichnung ein Jahr
aufzubewahren.
Annahme, Vermittlung und Ausführung von Beförderungsaufträgen, das
Bereithalten des Mietwagens sowie Werbung für Mietwagenverkehr dürfen
weder allein noch in ihrer Verbindung geeignet sein, zur Verwechslung
mit dem Taxenverkehr oder dem gebündelten Bedarfsverkehr zu führen.
Den Taxen und dem gebündelten Bedarfsverkehr vorbehaltene Zeichen und
Merkmale dürfen für Mietwagen nicht verwendet werden.
In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern kann die Genehmigungsbehörde
zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen die in ihrem Bezirk
geltenden Regelungen für den gebündelten Bedarfsverkehr auch auf den in
ihrem Bezirk betriebenen Verkehr mit Mietwagen anwenden, wenn per App
vermittelter Verkehr mit Mietwagen einen Marktanteil von 25 Prozent am
Fahrtaufkommen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen, Mietwagen und
gebündelten Bedarfsverkehr überschreitet.
Die
§§ 21 und 22 sind nicht anzuwenden.
(5)
Die Genehmigungsbehörde kann für Gemeinden mit großer Flächenausdehnung
Einzelheiten für die Genehmigung von Ausnahmen von der Pflicht zur
Rückkehr an den Betriebssitz ohne neuen Beförderungsauftrag an einen
anderen Abstellort als den Betriebssitz festlegen.
Hierbei ist eine Mindestwegstrecke von 15 Kilometern zwischen Hauptsitz
und Abstellort oder bei mehreren Abstellorten zwischen diesen zu Grunde
zu legen.
Die Genehmigungsbehörde kann insbesondere Regelungen treffen über
1.
die Anforderungen an den Abstellort und
2.
die zulässige Anzahl von Abstellorten.
Fußnote
§ 49 Abs. 4 Satz 3: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG
vereinbar, BVerfGE v. 14.11.1989; 1990 I 108 - 1 BvL 14/85, 1 BvR
1276/84 -
§ 49 Abs. 4 Satz 4: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG
vereinbar, BVerfGE v. 14.11.1989; 1990 I 108 - 1 BvL 14/85, 1 BvR
1276/84 -
§ 49 Abs. 4 Satz 5: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit dem GG
vereinbar, BVerfGE v. 8.11.1983; 1984 I 105 - 1 BvL 8/81 -
Quelle:
gesetze-im-internet.de/pbefg/__49.html |
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In fünf Schritten zum Taxifahrer (Köln)
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In 5 Schritten zum Taxifahrer
Sie möchten Taxifahrer oder Taxifahrerin in einer lebendigen
Millionenstadt werden? Um den dafür erforderlichen
Personenbeförderungsschein zu erhalten, müssen Sie zunächst die
gesetzlichen Voraussetzungen Ihrer persönlichen Eignung erfüllen
und die kleine Fachkundeprüfung (zurzeit noch nicht vom
Gesetzgeber genau definiert – Stand April 2023) für Taxi- und
Mietwagenfahrer erfolgreich ablegen.
Damit Sie mit der TAXI RUF Köln eG, dem qualitätssichernden
Zusammenschluss der Kölner Taxiunternehmer, einen Benutzervertrag
(Funk- und Fahrerausweis) abschließen können, müssen Sie darüber
hinaus ihre Kompetenz als kundenorientierter Dienstleister sowie
vertiefte Orts- und Stadtkenntnisse in einer 5-tägigen TAXI RUF
Köln Schulung erweitern. Um eine kundenfreundliche Kommunikation
zu gewährleisten, sollten ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
selbstverständlich sein.
Diese 5 Schritte führen Sie zum Ziel Taxifahrer/in:
1. Schritt
Sie stellen bei der Stadt Köln (Kundenzentrum Innenstadt,
Meldehallen Chorweiler, Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim,
Nippes, Porz, Rodenkirchen) einen Antrag auf den „Führerschein zur
Fahrgastbeförderung für Taxi“. Wenn alle persönlichen
Voraussetzungen (Mindestalter 21 Jahre, 2 Jahre Vorbesitz des
Führerscheins Klasse 3 bzw. B, körperliche und geistige Eignung
(Bescheinigung des Betriebsarztes), persönliche Zuverlässigkeit
für Personenbeförderung, neuer EU-Führerschein im
Scheckkartenformat) vorliegen, erhalten Sie ein
Bestätigungsschreiben der Stadt Köln, das Sie berechtigt, die
kleine Fachkundeprüfung abzulegen.
2. Schritt
Sie legen die kleine Fachkundeprüfung bei der Stadt Köln
erfolgreich ab und erhalten danach den Personenbeförderungsschein.
Auf diese Prüfung können Sie sich privat vorbereiten oder Sie
absolvieren diese alternativ im Rahmen der Ausbildung mit dem
Lehrgang der TAXI RUF Köln eG (siehe Schritt 4).
3. Schritt
Für den Lehrgang der TAXI RUF Köln eG können Sie eine Förderung
durch die Agentur für Arbeit beantragen. Dies müssen Sie unbedingt
vor der Anmeldung zum Lehrgang tun. Weitere Informationen dazu
erfragen Sie bitte in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
4. Schritt
Mit dem positiven Bescheid der Stadt Köln (siehe Schritt 1) melden
sie sich zu einem Kurs der TAXI RUF Köln eG an und besuchen diesen
Kurs regelmäßig (weitere Informationen: TAXI RUF Köln eG, Bonner
Wall 37, 50677 Köln, 0221/16808-0).
5. Schritt
Nach dem Sie die 5-tägige Schulung bei der TAXI RUF Köln eG
absolviert haben, erhalten Sie vom Schulungsleiter ein
Bestätigungsschreiben, mit dem Sie bei dem zuständigen
Sachbearbeiter – zurzeit Herr Özoglu – Ihren Funk- und
Fahrerausweis der TAXI RUF Köln eG erhalten.
Zusammenfassung:
Voraussetzung für den Abschluss eines Benutzervertrages (Funk- und
Fahrerausweis) mit der TAXI RUF Köln eG ist eine 5-tägige Schulung
bei der TAXI RUF Köln eG sowie ein gültiger
Personenbeförderungsschein der Stadt Köln. |
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Ihre Rechte als Taxikunde (Köln)
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Ihre Rechte als Taxikunde
(Köln)
Schnell, aber vor allem sicher – so sollen
Sie Köln mit dem Taxi erfahren. Dabei dürfen Sie ein Fahrzeug
erwarten, das von innen und außen einen gepflegten Eindruck macht.
Und das gepflegte Äußere gilt auch für den Fahrer. Darüber hinaus
ist es immer gut zu wissen, welche Rechte Sie als Kunde im Taxi
haben.
Taxen haben die Pflicht, Sie zu befördern
Egal, ob Sie am Halteplatz in ein Taxi steigen oder einen freien
Wagen auf der Straße heran winken, innerhalb des Kölner
Stadtgebiets und im gesamten Pflichtfahrgebiet* muss der Fahrer
Sie mitnehmen. Das gilt auch für ganz kurze Strecken. Es sei denn,
von Ihnen geht eine Gefahr für den Fahrer oder andere Mitreisende
aus.
Taxen befördern Sie zum festen Tarif
Solange die Fahrt innerhalb des Kölner Stadtgebiets oder im
Pflichtfahrgebiet bleibt, dürfen Sie sich darauf verlassen, dass
Sie zum jeweils gültigen Tarif befördert werden. Er ist gut
sichtbar im Taxi angebracht. Bevor der Fahrer losfährt, stellt er
außerdem den Taxameter an. Nur außerhalb des Pflichtfahrgebiets
können Sie mit dem Fahrer den Preis individuell vereinbaren.
Sie bestimmen die Fahrtroute
Wenn Sie in das Taxi steigen, wird der Fahrer Sie fragen, wohin
Sie möchten. Er fährt das Ziel dann auf dem kürzesten Weg an. Es
sei denn, Sie äußern besondere Wünsche hinsichtlich der
Fahrtroute, zum Beispiel weil Sie unterwegs noch jemanden
mitnehmen möchten.
Am Halteplatz haben Sie die freie Wahl
Häufig stehen auf den Halteplätzen mehrere Taxen in einer Reihe.
Sie können als Kunde dann frei auswählen, in welchen Wagen Sie
steigen möchten. Sie sind keinesfalls verpflichtet, den ersten
Wagen in der Reihe zu nehmen.
Ihre Wünsche zählen im Taxi
Sie entscheiden, auf welchem Platz Sie im Taxi sitzen, ob die
Fenster geöffnet oder geschlossen sein sollen und die Klimaanlage
angeschaltet wird. Sie bestimmen auch, ob im Wagen Musik läuft und
in welcher Lautstärke. Übrigens sind Taxis generell rauchfrei.
Das Pflichtfahrgebiet der Kölner Taxen
Köln, Bonn, Düsseldorf, Leverkusen, Solingen, Rhein-Kreis Neuss,
Rhein-Erft-Kreis, Rheinisch Bergischer Kreis, die Gemeinden
Monheim, Langenfeld, Hilden, Haan, Erkrath und Mettmann des
Kreises Mettmann, Euskirchen, Zülpich oder Weilerswist des Kreises
Euskirchen, Rhein-Sieg-Kreis ausgenommen die Gemeinden Windeck,
Eitorf und Ruppichteroth. |
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Beschwerde über eine Taxi- oder eine Mietwagenfahrt (Köln)
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Bezirke & Stadtplan (Köln)
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Impressum
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Müngersdorfer Stadion
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Konzerte
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Feste
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Messe
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Kino
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Radio
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Oper
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Philharmonie
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Hänneschen Theater
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Zoo
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Flora
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Flora |
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Die Flora ist der Botanische Garten der
Stadt Köln. Er zeigt im Freien und in Gewächshäusern mehr als
10.000 heimische und exotische Pflanzenarten. Mittelpunkt der
1864 eröffneten Anlage ist das ebenfalls Flora genannte
Festhaus.
Die gärtnerisch gestaltete Anlage zeigt in
vielen Themengärten, wie sich Gartenkunst und das Verständnis
von Landschaftsgärtnerei über 150 Jahre verändert haben. Die
Flora besitzt einen großen Bestand an exotischen Gehölzen, die
bereits im Gründungsjahr gepflanzt worden sind. Nach mehreren
Erweiterungen hat der im Stadtteil Riehl gelegene Botanische
Garten heute eine Fläche von über 11 Hektar. |
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Schwimmbäder
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Verkehrsmeldungen Autobahnen
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Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) | Fahrpläne
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Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) | Störungen
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Zugverkehr
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KD
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Flughafen Köln/Bonn | Ankunft
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Flughafen Köln/Bonn | Abflug
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Flughafen Düsseldorf | Ankunft
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Flughafen Düsseldorf | Abflug
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Flughafen Münster/Osnabrück | Ankunft
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Flughafen Münster/Osnabrück | Abflug
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Flughafen Paderborn | Ankunft
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Flughafen Paderborn | Abflug
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Flughafen Dortmund | Ankunft
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Flughafen Dortmund | Abflug
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Flughafen Weeze | Ankunft
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Flughafen Weeze | Abflug
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