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    Von: Ingo Lanzerath <il@wdr6.eu>
    Datum: 19. Juli 2023 um 14:23:57 +02:00
    Betreff: In Sachen Uber /// In Sachen TMB
    An: bverfg@bundesverfassungsgericht.de
    Cc: poststelle@bgh.bund.de, poststelle@generalbundesanwalt.de, info@bundeskartellamt.bund.de, redaktion@bfdi.bund.de, info@eintrachtfrankfurt.de, pressestelle@olg.justiz.hessen.de, verwaltung@lg-frankfurt.justiz.hessen.de, olaf.mickenhagen@stadt-koeln.de, kassen-und-steueramt@stadt-koeln.de, rechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de, antikorruptionsbeauftragter@stadt-koeln.de, service@koeln.ihk.de, welcome@iwkoeln.de, webmaster@de.tuv.com, volker.wissing@bundestag.de, info@vda.de, poststelle@vm.nrw.de, poststelle@mbwsv.nrw.de, poststelle@bmjv.bund.de, poststelle@bmvi-bund.de-mail.de, info@taxiruf.de, info@autoblitz-koeln.de, info@citycab-cologne.de, info@city-ruf.de, info@classic-funk.de, Info@elegance-koeln.de, kontakt@fahrservice-scholl.de, info@funktaxi-muelheim.de, info@taxirodenkirchen.de, info@service-cologne.com, info@porzertaxi.de, info@fahr-mit-schmitz.de, mail@bundestag.de, bundesrat@bundesrat.de, info@friedrich-merz.de, poststelle@bk.bund.de, olaf.scholz@hamburg.de, Generalstaatsanwaltschaft-Hamburg@sta.justiz.hamburg.de, post@bundeswahlleiter.de, landeswahlleiter@im.nrw.de, marco.buschmann@bundestag.de, poststelle@bmj.bund.de, hubertus.heil@bundestag.de, info.gehoerlos@bmas.bund.de, robert.habeck@bundestag.de, christian.lindner@bmf.bund.de, nancy.faeser@spd-schwalbach.de, poststelle@bmi.bund.de, herbert.reul@cdu-nrw.de, hendrik.wuest@landtag.nrw.de, mona.neubaur@landtag.nrw, poststelle@jm.nrw.de, poststelle@sta-koeln.nrw.de, poststelle@gsta-koeln.nrw.de, pressestelle@bka.bund.de, zd11-2@bka.bund.de, bfvinfo@verfassungsschutz.de, poststelle@lka.polizei.nrw.de, poststelle@bezreg-koeln.nrw.de, bpolp@polizei.bund.de, bpold.sanktaugustin.oea@polizei.bund.de, info@polizei-beratung.de, kriminalpraevention.koeln@polizei.nrw.de, poststelle.koeln@polizei.nrw.de, hochschule@dhpol.de, redaktionbweingang@bundeswehr.org, info@ecchr.eu, info@echr.coe.int, martine.gruemmer@lvr.de, post@lvr.de, psychiatrie-case-management@uk-koeln.de, info@policum.berlin, aerzteblatt@aerzteblatt.de, info@baek.de, service@dkv.com, beratung@ergodirekt.de, poststelle@ag-koeln.nrw.de, poststelle@lg-koeln.nrw.de, poststelle@olg-koeln.nrw.de, poststelle@vg-koeln.nrw.de, verfgh@ovg.nrw.de, post@bverwg.bund.de, poststelle@sg-koeln.nrw.de, poststelle@lsg.nrw.de, pressestelle@bsg.bund.de, info@kvb-koeln.de, datenschutz@kvb-koeln.de, reiseportal@bahn.de, bgl@bgl-ev.de, internet@evg-online.org, info@gdl.de, Koeln@dgb.de, info.bvv@dgb.de, yasmin.fahimi.wk@bundestag.de, kah@cdu.de, info@cdu-regionalrat-koeln.de, Landesleitung@csu-bayern.de, info@spd.de, bundesgeschaeftsstelle@die-linke.de, redaktion@gruene.de, bgst@npd.de, info@piratenpartei.de, verwaltung@die-partei.de, forensic@benecke.com, janine.wissler@bundestag.de, sahra.wagenknecht@bundestag.de, gregor.gysi@bundestag.de, claudia.roth@wk.bundestag.de, cem.oezdemir@bundestag.de, info@jochen-ott.de, parteivorstand@spd.de, spd-fraktion@landtag.nrw.de, pressestelle@senjust.berlin.de, markus.wolf.61@gmail.com, 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info@bo.drs.de, info@bistum-regensburg.de, generalvikariat@bistum-passau.de, homepage@bistum-augsburg.de, generalvikar@ordinariat-muenchen.de, diakon.jansen@t-online.de, info@giordano-bruno-stiftung.de, redaktion@koelnerkarneval.de, christine.flock@koelnerkarneval.de, turm@prinzen-garde.de, info@ehrengarde.de, praesident@treuerhusar.de, geschaeftsstelle@janvonwerth.de, epost@rote-funken.de, geschaeftsstelle@blaue-funken.de, gkseg@t-online.de, kontakt@reissdorf.de, info@gaffel.de, verkauf@frueh.de, info@attac.de, info@amnesty.de, presse@weisser-ring.de, presse@lhr-law.de, info@abgeordnetenwatch.de, kontakt@lobbycontrol.de, info@heidiklum.com, info@tc-innovations.de, info@webmasterfuchs.de, info@fettesbrot.de, info@beattherich.de, redaktion@wdr.de, ndr@ndr.de, info@swr.de, hzs@hr.de, publikumsservice@mdr.de, info@zdf.de, hammer@zdf.de, xy@zdf.de, redaktion@brisant.de, redaktion.monitor@wdr.de, servicezeit@wdr.de, redaktion@tagesschau.de, die.story@wdr.de, info@bertelsmann.de, 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    Guten Tag ///

    Es gibt Neuigkeiten in Sachen Uber:

    www.Funkmietwagen.info/mp4/WDR-Aktuell-2023-07-18-21-45-Uber.mp4


    Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch:

    www.Funkmietwagen.org


    Weitere Informationen folgen …


    In diesem Sinne verweise ich auf Art. 1 GG & Art. 20 GG, und verbleibe …


    Mit verfassungsgemäßen Grüßen


    Ingo Lanzerath
    (Taxi- und Mietwagenberatung)
     
         
     
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    Fachkundeprüfung Taxi- und Mietwagen
    (Nachweis der Fachkunde)

    Seit dem 02.08.2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Köln durch einen Fachkundenachweis ersetzt.

    Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.

    Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis zurückgestellt.



    Klartext:

    Man sorgt verfassungswidrig dafür, dass die Vertreter von Uber rechtswidrig Personen befördern ...

     
     
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    Uber Files
    Deutsche Lobbyisten im Dienste eines US-Konzerns

    Ein Datenleck zeigt, wie Uber auch in Deutschland alles daran setzte, Politik und Öffentlichkeit zu beeinflussen. Unterstützung erhielt der Konzern von ehemaligen Politikern und Wissenschaftlern.

     
     
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    Frankfurt

    Landgericht Frankfurt untersagt "Uber“ die Vermittlung von Fahrten ohne Erlaubnis nach dem Personenbeförderungsgesetz:

    Urteil LG Frankfurt 18.03.2015




    Am 18. März 2015, nach Klage von Taxi Deutschland, verbot das Landgericht Frankfurt Uber in ganz Deutschland Fahrten zu vermitteln, bei denen die Fahrer keinen Personenbeförderungsschein haben.

    Dies betrifft das UberPop-Angebot. Laut einem Uber-Sprecher, Fabien Nestmann, sei davon auszugehen, dass das Unternehmen Berufung einlegen wird.


    Am 21. April gab das Landgericht bekannt, dass es die Sicherheitsleistung vom Kläger empfangen habe, das Urteil wird also vollstreckbar.


    Uber reagierte:

    Da in Frankfurt und München der UberPop-Preis noch über dem „Preisniveau von Mitfahrzentralen“ in Höhe von, so Uber, 0,35 € pro Kilometer, lag, senkte Uber in diesen letzten zwei Städten den Preis auf diese 0,35 € pro Kilometer.

    In den anderen drei der fünf deutschen UberPop-Städte war der Preis schon früher gesenkt worden. Die Uber-Repräsentanten für Deutschland schrieben zu der Preissenkung:

    „Es ist zu erwarten, dass uberPOP unter diesen Umständen auf der einen Seite noch attraktiver für euch als Nutzer wird, aber auf der anderen Seite für Fahrer deutlich unattraktiver wird.

    Es wird wahrscheinlich in den nächsten Wochen deutlich schwerer werden, ein uberPOP zu bestellen.“


    Am 9. Juni 2016 bestätigte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main das Verbot der Vermittlung von Fahrten durch UberPOP.








    Hamburg

    Am 22. Juli 2014 verbot die Hamburger Verkehrsbehörde de facto UberPop, indem sie untersagte, entgeltliche oder gewerbliche Fahrten an Personen zu vermitteln, denen eine Genehmigung nach dem PBefG fehlt.

    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht erklärte die Untersagungsverfügung am 24. September 2014 in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes für sofort vollziehbar.

    Uber droht eine Strafe von 1000 EUR pro Verstoß, wenn diese weiter Fahrten durchführen würden.

    Bereits im Juni wurde dem Konkurrenzunternehmen WunderCar durch Hamburg untersagt, Touren über eine App zu vermitteln.

    Am 25. Juli 2014 wurde berichtet, dass auch andere Großstädte wie Berlin, Frankfurt und München ein Verbot von Uber prüfen.







    Berlin

    Im August 2014 stellt das Berliner Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Uber eine Untersagungsverfügung für sein Vermittlungsangebot in Berlin zu und drohte je Verstoß eine Geldstrafe von 25.000 Euro an.

    Die Verfügung sei jedoch noch nicht bestandskräftig.



    Das Land Berlin verbot UberPop und UberBlack.

    Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten.

    Uber trete gegenüber den Fahrgästen als Vertragspartner auf.

    Das Angebot UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen an den Betriebssitz und verwische so in unzulässiger Weise die Unterscheidung von Taxen- und Mietwagenverkehr.

    Das Verwaltungsgericht Berlin bestätigte daher das behördliche Verbot am 26. September 2014.



    Am 7. Oktober 2014 senkte Uber die Preise für Fahrten in Berlin auf 0,35 € je Kilometer und umging damit die Notwendigkeit einer Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz.

    Durch die Kostensenkung unter die Betriebskosten würde der Dienst eine Vermittlung von Mitfahrgelegenheiten ohne Verdienst darstellen.

    Gleichzeitig startete Uber eine Petition für eine Gesetzgebung zu Gunsten seiner Art der Personenbeförderung und rief zur Unterzeichnung der Petition auf.

    Für UberBlack will Uber eigene Fahrzeuge anschaffen und eine Konzession erwerben.








    München

    Am 26. März 2018 startete Uber in München mit UberGREEN und 30 Fahrzeugen seine erste E-Autoflotte in Deutschland.

    Eine bundesweite einstweilige Verfügung erließ am 25. August 2014 das Landgericht Frankfurt ohne mündliche Verhandlung auf Antrag der Genossenschaft Taxi Deutschland.

    Auszug daraus:

    „[Uber wird] untersagt, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die technische Applikation „Uber“ und/oder […] „UberPop“ an Fahrer/Fahrerinnen zu vermitteln, soweit diese mit der Durchführung der Beförderungswünsche entgeltliche Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen durchführen würden, ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zu sein, es sei denn das Gesamtentgelt für die Beförderungsfahrt übersteigt nicht die Betriebskosten der Fahrt.“



    Uber kündigte an, dagegen vorgehen zu wollen und seine Dienste trotz des Verbotes weiterhin unverändert anzubieten.

    Diese Verfügung hob das Gericht am 16. September 2014 wieder auf, mit der richterlichen Begründung, dass in der Sache die Verfügung zwar rechtens gewesen sei, es sich aber in der Verhandlung „herausgebildet (habe), dass die zunächst vermutete Dringlichkeit als widerlegt zu erachten ist“.

    Taxi Deutschland kündigte an, in Berufung zu gehen.

     
     
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