Sie möchten gewerblich oder geschäftsmäßig in einem der folgenden Fahrzeuge Personen befördern:

  • Taxi
  • Mietwagen
  • gebündelter Bedarfsverkehr
  • Krankenwagen
  • Personenkraftwagen für Ferienziel-Fahrten
  • Personenkraftwagen im Linienverkehr
  • oder ein Fahrzeug im Schülerverkehr
  • oder Behindertenspezialverkehr

Bevor Sie diese Tätigkeit aufnehmen, also tatsächlich Personen von A nach B fahren dürfen, müssen Sie den Führerschein zur Fahrgastbeförderung erwerben.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Allgemeiner Führerschein

    im Scheckkartenformat

  • Nachweise zur körperlichen und geistigen Eignung

    Siehe unten "Körperliche und geistige Eignung"

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.

  • Auszug aus dem Fahreignungsregister

    Der Auszug wird bei Antragstellung von Ihrer Sachbearbeitung für Sie beantragt.

Persönliche Voraussetzungen

Sie müssen folgende Antragsvoraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter 21 Jahre, bei Krankenwagen 19 Jahre
  • EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse III, jetzt B, seit mindestens zwei Jahren, bei Krankenwagen ein Jahr (ohne Anrechnung "Begleitetes Fahren")
  • körperliche und geistige Eignung, detaillierte Informationen dazu weiter unten
  • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit für den Personentransport haben, so dürfen etwa keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße gegen Sie bestehen oder vorliegen
  • Bei Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr: Sie müssen einen Nachweis der Fachkunde erbringen, detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite weiter unten
  • Bei Krankenwagen: Sie müssen eine Erste-Hilfe-Schulung nachweisen, die mindestens 9 Stunden zu je 45 Minuten umfasst.

Sie müssen außerdem den neuen Führerschein der EU im Scheckkartenformat besitzen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein umtauschen.

Körperliche und geistige Eignung

Für den Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung müssen Sie die nachfolgenden Bescheinigungen vorlegen:

  • Ärztliche oder augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
    Zum Nachweis der ausreichenden Sehleistung benötigen Sie eine ärzliche oder augenärztliche Bescheinigung nach einem amtlichen Muster (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung) Eine ausgestellte ärztliche Bescheinigung ist zwei Jahre gültig.
  • Ärztliche Eignungsbescheinigung auf amtlichem Vordruck
    Sie können diese Untersuchung von einer Ärtzin oder einem Arzt Ihrer Wahl durchführen lassen. In der Regel verfügen die Ärztinnen und Ärzte über die vorgeschriebenen amtlichen Untersuchungsvordrucke. Bei Antragstellung darf die ärztliche Eignungsbescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung beinhaltet eine Überprüfung von Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit und einigen weiteren Kriterien. Der Test kann nur in bestimmten Instituten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Apparaturen verfügen. An welches Institut Sie sich wenden können, erfragen Sie am besten bei Unternehmen, die in der Personenbeförderung tätig sind, also Taxi- und Mietwagenunternehmen, Busunternehmen oder Hilfsorganisationen im Krankentransport.
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Nachweis der Fachkunde

Seit dem 2. August 2021 wird die bisherige Ortskenntnis für Köln durch einen Fachkundenachweis ersetzt.

Aktuell werden die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und dann umgesetzt.

Bis dahin wird der Vollzug des Fachkundenachweis zurückgestellt.

Vorsprache

Zur Antragstellung müssen Sie persönlich erscheinen.

Dazu können Sie ein Kundenzentrum Ihrer Wahl in Köln aufsuchen.

Sie können jemanden mit der Abholung bevollmächtigen. Die Person muss sich bei der Abholung ausweisen können. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person neben der schriftlichen Vollmacht auch Ihren Personalausweis oder Pass, zumindest aber eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes mitzugeben.

Ebenfalls benötigen wir die Unterlagen, um deren Vorlage Sie in dem Benachrichtigungsschreiben des Amtes für öffentliche Ordnung gebeten wurden.

Gebühren

  • 56,90 Euro, wenn Sie bereits den EU-Kartenführerschein besitzen.
  • 79,60 Euro, wenn zusätzlich Ihr alter Führerschein in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden muss.

Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.

Zahlungsmittel:

Informationen zu den Zahlungsmitteln in unseren Kundenzentren

Rechtliche Voraussetzungen